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29.06.10 12:52 Alter: 68 Tag(e)

ZVO: Verwendung von Borsäure...

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Von: Herbert Breidenbach

...und deren Salze in der Oberflächen bearbeitenden Industrie

Die Kommission zur Einstufung von Stoffen nach der Verordnung EG1272/2008 hat die Borsäure und Dinatriumborat als reproduktiven Giftstoff, Repr. 1B, eingestuft. Die Einstufung von Mischungen, die diese Stoffe enthalten, erfolgt somit bei c > 5,5 % Borsäure oder c > 4,5 % Dinatriumborat, wasserfrei, bzw. c > 6,5 % Pentahydrat oder c > 8,5 % Decahydrat in Repr. 1B mit dem H-Hinweis H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Diese Einstufung ist spätestens ab dem 1. Dezember 2010 verbindlich.

 

Dänemark plant, für Natriumtetraborate eine Zulassung als Kandidatenstoff nach REACH zu beantragen. Es wurde ein Beratungsunternehmen beauftragt, ein Anhang XV Dossier auszuarbeiten, was der erste Schritt des Zulassungsverfahrens ist, um Natriumtetraborate als eine "Substance of Very High Concern (SVHC)" (besonders besorgniserregende Stoffe) zu identifizieren. Die Aufnahme in die Kandidatenliste wurde am 18. Juni 2010 von der ECHA veröffentlicht.

 

Der ZVO hat die Verwendungen und mögliche Expositionen dieser o.g. Stoffe in der Oberflächen bearbeitenden Industrie beschrieben und fristgerecht anlässlich einer Internetkonsultation an die ECHA geantwortet.